Was gehört zum Nachlass?
Erfassen Sie belegtes Vermögen und Ansprüche der verstorbenen Person sowie ihre Verbindlichkeiten. Eigentum anderer wird nicht allein durch seinen Aufbewahrungsort zum Nachlass.
Welche Reihenfolge gilt?
Eine Erläuterung der ägyptischen Dar al-Ifta nennt notwendige Bestattungskosten, Schulden, wirksame Vermächtnisse innerhalb ihrer Grenzen und danach die Verteilung. Die Koranverse erwähnen Schulden und Vermächtnisse vor den Anteilen.
Vorläufiges Beispiel
Bei Vermögen von 150.000, notwendigen Bestattungskosten von 5.000, Schulden von 25.000 und ohne wirksames Vermächtnis beginnt die Berechnung mit 120.000. Damit steht noch kein Erbanteil fest.
Belege sammeln
Listen Sie Vermögenswerte, Schulden, Unterlagen und die Quelle jeder Zahl auf. Unsichere Angaben bleiben bis zur Prüfung deutlich gekennzeichnet.