Kinder und Eltern
An-Nisa 4:11 behandelt Töchter, Söhne und Eltern in unterschiedlichen Fällen. Lesen Sie den gesamten Vers und erfassen Sie alle Erben, bevor Sie einen Bruchteil wählen.
Ehepartner und bestimmte Geschwister
An-Nisa 4:12 nennt Anteile der Ehepartner mit und ohne Kinder sowie bestimmte Fälle mütterlicher Geschwister und warnt vor schädigenden Verfügungen.
Weitere Geschwisterfälle
An-Nisa 4:176 behandelt Schwestern und Brüder unter den dort genannten Voraussetzungen. Unterschiedliche Verwandtschaftsverhältnisse sind nicht gleichzusetzen.
Der Rest nach der Sunna
Die Überlieferung von Ibn Abbas weist zuerst feste Anteile und dann den Rest den berechtigten Resterben zu. Die Überlieferung von Abu Huraira ordnet hinterlassenes Vermögen den Erben zu. Dies sind Erläuterungen; der Vorrang von Schulden und wirksamen Vermächtnissen hat eigene Belege. Die Quellenseite nennt den arabischen Wortlaut und die Referenzen.